OFD Erfurt, Verfügung v. 28.11.2001, S 3014c A - 04 - St 241

Bezug: OFD-Verfügung vom 22.11.2001, O 2302 A – 03 – St 4508

Anlage: 1 Übersicht „Schaubild – EURO – Bedarfsbewertung” (Stand: 16.08.2001)

Nach Einführung der Europäischen Einheitswährung zum 1.1.2002 sind Berechnungen und Feststellungen von Grundbesitzwerten, abhängig vom Feststellungszeitpunkt und dem Datum der Bescheiderteilung, in unterschiedlichen Währungen (DM bzw. EURO) vorzunehmen.

Zu den verschiedenen Fallvarianten und deren Auswirkung auf die Bescheiddarstellung wurden bereits Hinweise in Tz. 2 der OFD-Verfügung vom 22.11.2001, O 2302 A – 03 – St 4508 gegeben. Weitere Ausführungen zum materiellen Recht sind daher nicht notwendig.

In Ergänzung der Bezugsverfügung sind:

  • die neu aufgelegten und nachfolgend beschriebenen personellen Vordrucke ab dem 1.1.2002 zu verwenden
  • der EURO-Währung angepasste Arbeitsschritte zu beachten
 

1. Erklärungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten

Folgende Erklärungsvordrucke zur Feststellung von Grundbesitzwerten sind neu aufgelegt und werden den Finanzämtern ohne Bestellung übersandt:

Vordrucknummer Bezeichnung Auflage
17-219 Anleitung Grundbesitzwert (10/01)
17-220 Erklärung Grundbesitzwert (10/01)
17-221 Anlage Grundbesitzwert (10/01)
17-233 Anleitung Grundbesitzwert l.u.f. (10/01)
17-234 Anlage Grundbesitzwert l.u.f. (10/01)

Inhaltliche Änderungen:

– Währungsangaben in DM oder EURO möglich, z.B. zur Miete, Herstellungskosten, Verkehrswerte, Einzelertragswerte (Zutreffende Felder sind vom Steuerpflichtigen auszufüllen)

Beachte:

  • die bisherigen Erklärungsvordrucke zur Feststellung von Grundbesitzwerten 17-212, 17-222, 17-223 und 17-224 entfallen
  • die neuen Erklärungsvordrucke zur Feststellung von Grundbesitzwerten 17-219, 17-220 und 17-221 entsprechen nunmehr inhaltlich den bundeseinheitlichen Vordrucken
  • zur Umrechnung der Bodenrichtwerte (Besteuerungszeitpunkte ab dem 1.1.2002) können die Euro-Betragsfelder genutzt werden
 

2. Personelle Feststellungen von Grundbesitzwerten

 

2.1 Bescheide

Die folgenden personellen Bescheidvordrucke sind neu aufgelegt und werden den Finanzämtern ohne Bestellung übersandt:

Vordrucknummer Bezeichnung Auflage
17-251 Bescheid Grundbesitzwert (10/01)
17-252 Bescheid Grundbesitzwert – l.u.f. (10/01)

Inhaltliche Änderungen:

  • Währungsangaben im Feststellungs-/Zurechnungsteil (Anteile) wahlweise in DM oder EURO, siehe Anlage, u.a. Bezugsverfügung (Zutreffendes ist zu streichen)
  • Zusatz zum Feststellungsteil: „Dies entspricht … DM.” (Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2002 und Bescheiderteilung nach dem 31.12.2001)
  • Ergänzung der Erläuterungen: „Die DM-Beträge wurden mit dem amtlichen Kurs (1 EURO = 1,95583 DM) in EURO-Beträge umgerechnet.”

Beachte:

Rundungsregelungen der EURO-Beträge (siehe Anlage, u.a. Bezugsverfügung)

 

2.2 Anlagen zu den Bescheiden

Die folgenden personellen Anlagen zu den Bescheiden sind neu aufgelegt und werden den Finanzämtern ohne Bestellung übersandt:

Vordrucknummer Bezeichnung
17-254 Anlage zum Bescheid unbebaute Grundstücke
17-255 Anlage zum Bescheid bebaute Grundstücke
17-256 Anlage zum Bescheid – Betriebsteil l.u.f.
17-257 Anlage zum Bescheid – Wohnteil l.u.f.
17-258 Anlage zum Bescheid – Betriebswohnung l.u.f.
17-259 Anlage zum Bescheid § 147 BewG

Nachbestellungen sind an das Fachreferat zu richten.

Inhaltliche Änderungen:

– Berechnungen wahlweise in DM oder EURO (Nichtzutreffendes ist zu streichen)

Beachte:

– RundungsregeIungen der EURO-Beträge (siehe Anlage, u.a. Bezugsverfügung)

 

3. Sonstige Vordrucke mit Währungsangaben

Folgende sonstige Vordrucke mit Währungsangaben sind neu aufgelegt und werden den Finanzämtern zur Verfügung gestellt:

– elektronische Vordrucke

Vordrucknummer Bezeichnung
17-202a Anforderung von Steuerbilanzwerten – Betriebsvermögen
17-202b Anforderung von Steuerbilanzwerten – Privatvermögen

– personelle Vordrucke (ohne Bestellung)

Vordrucknummer Bezeichnung
17 282 Berechnungsbogen unbebaute Grundstücke
17-283 Berechnungsbogen bebaute Grundstücke

Inhaltliche Änderungen:

– Währungsangaben wahlweise in DM oder EURO (Auswahl durch Drop Down-Feld (elektronisch) bzw. Nichtzutreffendes ist zu streichen (personell))

 

4. Sonstige Vordrucke mit Währungsangaben, die erst bei Neuauflage geändert werden

Vordrucknummer Bezeichnung
17-204 Erfassung von Mietpreisen

Beachte:

Personell sind notwendige EURO-Beträge zu ergänzen bzw. die bisherigen DM-Beträge in EURO-Beträge umzurechnen

Sofern die Neuauflagen der o.g. Vordrucke nicht bis zum 31.12.2001 in den Finanzämtern vorliegen, sind vorhandene Vordrucke an die Einheitswährung – EURO – personell anzupassen.

Diese OFD-Verfügung ist in Abschnitt VI, Fach 1, Teil 3 der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zum Bewertungs- und Grundsteuerrecht einzuordnen

Euro-Umstellung – Bedarfsbewertung (Stand 16.8.2001)

Grundbesitzwertbescheide      
       
Besteuerungszeitpunkt Bescheiderteilung Feststellung in Berechnung in
31.12.2001 oder früher bis 31.12.2001 DM DM
  ab 2002 Euro (Zusatz: „Dies entspricht XXX DM”) DM
ab 01.01.2002 ab 2002 Euro Eu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge