Die Übersicht gibt Informationen zur steuerlichen Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in aus-gewählten Staaten (EU-Staaten, Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, Vereinigte Staaten).
Spalte 1 nennt den jeweiligen Staat.
Spalte 2 nennt die Höhe des Standardsatzes der Körperschaftsteuer (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften).
Spalte 3 nennt die Höhe der Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften.
Spalte 4 nennt die tarifliche Gesamtbelastung mit Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und vergleichbaren anderen Steuern des Zentralstaats und der nachgeordneten Gebietskörperschaften.
Spalte 5 nennt die Besteuerung und Art und Umfang der Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner, bezogen auf eine in dem Staat ansässige natürliche Person (zur Vermeidung von Doppelbelastungen ausgeschütteter Gewinne).
Quelle: BMF, Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2018, Ausgabe 2019.
Steuerbelastung 2018 im internationalen Vergleich
Staaten |
Körperschaftsteuer des Zentralstaats (Standardsätze) |
Steuern der Gebiets-körperschaften |
Tarifliche Gesamtbelastung |
Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) |
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Belgien |
29 % 20 % für die ersten 100.000 EUR Gewinn von kleinen und mittleren Unternehmen. Jeweils zzgl. "Krisenzuschlag" von 2 % des Steuerbetrags 29,58 % / 20,4 % |
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29,58 % |
Abgeltungsteuer 30 % oder Option zur Steuerveranlagung |
Bulgarien |
10 % |
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10 % |
Abgeltungsteuer 5 % |
Dänemark |
22 % |
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22 % |
Kapitalertragsteuer 27 % auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis 52.900 DKK Abgeltungswirkung, bei höheren Dividendeneinkünften 42 % Einkommensteuer unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer |
Deutschland |
15 % Zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % des Steuerbetrags 15,83 % |
14,06 % Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 401,84 % (gewogener Durchschnittshebesatz 2017) |
29,89 % |
Abgeltungsteuer 25 % mit der Option zur Veranlagung, falls sich nach dem progressiven Steuersatz eine geringere Belastung ergibt |
Estland |
20 % Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung |
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20 % |
Keine Besteuerung beim Anteilseigner |
Finnland |
20 % |
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20 % |
Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften sind zu 15 % steuerfrei und zu 85 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 30.000 EUR, 34 % für übersteigende Einkünfte. Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften sind zu 15 % steuerfrei und zu 85 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 30.000 EUR, 34 % für übersteigende Einkünfte. Dividenden nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften sind bis zu 8 % des Beteiligungswerts des Anteilseigners zu 75 % steuerfrei und zu 25 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (s.o.). Der danach steuerfreie Anteil bleibt bis zu einer Höhe von jährlich 150.000 EUR steuerfrei und der übersteigende Betrag ist zu 85 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (s.o.). Übersteigen Dividenden die 8 %-Grenze, ist der übersteigende Betrag zu 25 % steuerfrei und zu 75 % steuerpflichtig als Erwerbseinkommen mit progressivem Steuertarif. |
Frankreich |
33,3 % Zzgl. Sozialzuschlag von 3,3% der Körperschaftsteuer, soweit sie 763.000 EUR übersteigt, für Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. EUR Umsatz 34,43 % / 28 % ermäßigter Steuersatz für die ersten 500.000 EUR Gewinn. |
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34,43 % |
Kapitalertragsteuer 12,8 % der Bruttodividende (30 % ein-schließlich Sozial-steuern); progressive Einkommensteuer auf 60 % der Dividende und 17,2 % Sozialsteuern auf die volle Bruttodividende unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer |
Griechenland |
29 % |
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29 % |
Abgeltungsteuer 15 % |
Irland |
12,5 % Für gewerbliches Einkommen 25 % für nichtgewerbliches Einkommen |
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12,5 % |
Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif |
Italien |
24 % |
3,9 % Lokale Steuer "IRAP" (Standardsatz); Bemessungsgrundlage ist – anders als bei der Staatssteuer – die Wertschöpfung, nicht der Gewinn; ein Teil der IRAP mindert als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer |
27,9 % |
Abgeltungsteuer 26 % |
Japan |
23,4 % |
9,89 % Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Business Tax, hier 7,18 %) und Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert) |
31,72 % |
Anrechnung von 5 % oder 10 % der Ausschüttung, abhängig vom Gesamteinkommen; ohne Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Sonderregelung: Streubesitzdividenden börsennotierter Gesellschaften können einer pauschalen Steuer von 20 % unterliegen |
Kanada |
15 % |
11,5 % (Ontario) |
26,5 % |
Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufstockungsbetrags von 38 %; 6/11 dieses Aufstockungsbetrags werden auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet |
Kroatien |
18 % 12% für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 3 Mio. HRW |
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18 % |
Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif |
Lettland |
20 % Ge... |