AA v. 29.7.2011, o. Az., BStBl I 2011, 848

Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Kaimaninseln
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen
durch Informationsaustausch
 
Vom 29. Juli 2011

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 22.6.2011 zu dem Abkommen vom 27.5.2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Kaimaninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (BGBl 2011 II S. 664, 665) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 12 Absatz 1

am 20. August 2011

in Kraft tritt.

 

Normenkette

Kaimaninseln Inf.-Aus. Art. 12 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2011, 848

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