BMF, Schreiben v. 11.12.2002, IV A 5 - S 2411 - 69/02, BStBl I 2002,1349

TOP 17 der Sitzung ESt VII/02 vom 23. bis 25.10.

Der BFH hat in seinem Urteil vom 7.11.2001 (BStBl 2002 II S. 861) entschieden, dass die Beurteilung, ob eine Tätigkeit der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der „Liebhaberei” zuzuordnen ist, bei beschränkt Steuerpflichtigen nach denselben Kriterien wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen zu erfolgen hat. Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht sei dabei kein „im Ausland gegebenes Besteuerungsmerkmal”, das nach § 49 Abs. 2 EStG außer Betracht bleiben könnte.

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende:

Das Urteil ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

 

Normenkette

EStG § 50a Abs. 4

 

Fundstellen

BStBl I, 2002, 1349

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