1An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe[1] [Bis 31.01.2024: Freiheitsstrafe]. 2Zwei Tagessätzen[2] [Bis 31.01.2024: Einem Tagessatz] entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe[3] [Bis 31.01.2024: Freiheitsstrafe]. 3Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
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