Übersicht der Änderungen durch Einführung der E-Rechnungen ab 1.1.2025
Änderungen durch Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025
Gesetzliche Grundlage | Änderung |
§ 14 Abs. 1 UStG | Die Begriffe E-Rechnung und sonstige Rechnungen werden eingeführt. |
§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG | Die E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, versendet und empfangen. |
§ 14 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 UStG | Die E-Rechnung muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsausstellung und der Syntax gem. Richtlinie 2014/55/EU vom 16.4.2024 entsprechen. |
Als E-Rechnungen gelten nur noch Rechnungen, die ein strukturiertes Datenformat darstellen (ZUGFeRD oder XStandard). | |
§ 14 Abs. 1 S. 4 UStG | Als sonstige Rechnungen gelten Papierrechnungen oder Rechnungen, die einem anderen elektronischen Format übermittel und empfangen werden (zum Beispiel PDF-Datei, JPEG- oder TIF-Format). |
§ 14 Abs. 1 S. 5 UStG | Unverändert weiterhin gültig: Es besteht weiterhin ein Zustimmungserfordernis des Rechnungsempfängers für E-Rechnungen oder sonstige Rechnungen. |
Ausgenommen hiervon sind E-Rechnungen, bei denen sich der Rechnungsaussteller für die Verwendung der elektronischen Rechnungsausstellung entschieden hat. In diesen Fällen muss der Rechnungsempfänger die Rechnung elektronisch entgegennehmen. | |
§§ 33, 34 UStDV | Der Vorrang von E-Rechnungen gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise. Hierfür kann weiterhin von der Ausstellung sonstiger Rechnungen Gebrauch gemacht werden. |
Übergangsregelungen | Vom 1.1.2025 bis 31.12.2026 kann für ausgeführte Umsätze weiterhin die Rechnung in Papierform übermittelt werden. |
Vom 1.1. – 31.12.2027 dürfen Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 UStG im Kalenderjahr 2026 800.000 EUR nicht überstiegen hat, ihre Ausgangsrechnungen weiterhin im Papierformat übermitteln. | |
Ab dem 1.1.2028 gelten keine Übergangsregelungen mehr. Es sind zwingend die Voraussetzungen für die Übermittlung und den Empfang von E-Rechnungen zu schaffen und einzuhalten. |
Tab. 5: Änderungen des Umsatzsteuerrechts hinsichtlich der elektronischen Rechnung zum 1.1.2025
Dieser Inhalt ist unter anderem im Finance Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen