Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und sieht weitreichende Änderungen für Unternehmen im Bereich der Corporate Governance vor, insbesondere mit Blick auf die Abschlussprüfung, das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem, die Zusammensetzung und Kompetenzen des Prüfungsausschusses sowie die Verschärfung der Haftungsregelungen für die gesetzlichen Vertreter. Viele der neuen Vorschriften sind unmittelbar anzuwenden. Für verschiedene Einzelregelungen sind Übergangsvorschriften formuliert. Das FISG beruht auf dem gemeinsamen Aktionsplan und der anschließenden Gesetzesinitiative des BMF und BMJV zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Reform des Bilanzkontrollverfahrens zugunsten eines staatlich-hoheitlich geprägten einstufigen Verfahrens;
  • Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der Aufsichtsbehörden;
  • Ausweitung von Bilanzstrafrecht und Bußgeldvorschriften für Unternehmensvertreter sowie der Haftungsregelungen für Abschlussprüfer;
  • Ausweitung von unzulässigen Nichtprüfungsleistungen (insbesondere steuerliche und Bewertungsleistungen) sowie Verschärfung der Rotationsvorschriften (intern und extern) bei PIEs;
  • Pflicht zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems für börsennotierte Gesellschaften sowie eines Prüfungsausschusses bei PIEs;
  • Änderungen des Börsengesetzes für die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse;
  • erweiterte Befugnis der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung (Änderungen von Geldwäschegesetz und Abgabenordnung).

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