Jörgen Erichsen, Dipl.-Betriebsw. Renate Adler
Mit der Gründung Ihres Lohn- und Buchführungsbüros gehen Sie ein unternehmerisches Risiko ein. Das allgemeine unternehmerische Risiko (Erwirtschaftung von Verlusten) lässt sich zwar nicht versichern, wohl aber andere Risiken. Sorgen Sie daher vor und schließen Sie Versicherungen ab. Fragen Sie sich, wo liegen die Hauptrisiken Ihres Unternehmens? Das vielfältige, nicht immer überschaubare Angebot der Versicherungsunternehmen macht Ihnen die Entscheidung nicht leicht. Bedenken Sie immer, "Schadensverhütung spart Geld". Verfallen Sie aber auch nicht der Illusion, dass Sie sich gegen jedes Risiko optimal versichern können.
Haftung
Sie arbeiten immer sorgfältig und gewissenhaft. Auch dann können Fehler passieren. Andererseits müssen Sie nicht einmal einen Fehler machen, die reine Beschuldigung kann Sie schon in die Haftungszone bringen. Das können Sie nur mit einem Rechtsstreit abwenden. Rechtsstreitigkeiten ziehen sich oft sehr lang hin, sind außerdem noch kostenintensiv und der Ausgang ist bis zum Schluss offen. Mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können Sie diesen Prozess abkürzen. Der selbstständige Bilanzbuchhalter haftet für seine erbrachten Leistungen in der Regel auch dann, wenn ein Steuerberater die Unterlagen noch einmal prüft. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist das absolute Muss für Sie. Beachten Sie hier unbedingt: Die Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen ist selbstständigen Bilanzbuchhaltern untersagt. Es ist eine Frage der Rechtsprechung und der "guten Sitten", dass unerlaubte Tätigkeiten nicht mitversichert werden. Sollte dies doch geschehen, ist der Versicherungsvertrag sittenwidrig und nichtig.
Folgende Versicherungen können für Lohn- und Buchhaltungsbüros von Bedeutung sein:
- Betriebs-Unterbrechungsversicherung
- Elektronikversicherung
- Sachversicherung
- Feuerversicherung
- Einbruchversicherung
- Elementar-BU-Versicherung
- Kfz-Versicherung
Für Sie als Unternehmer sind diese Versicherungen wichtig:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Unfallversicherung
- Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung
- Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung (gesetzliche Versicherung)
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sichern
Als Selbstständiger, der nicht pflichtversichert ist, verlieren Sie – wenn Sie nichts dagegen unternehmen – nach zwei Jahren Ihre Ansprüche auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Hier sollten Sie die bisherigen Ansprüche sichern, z. B. durch einen Antrag auf Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wichten Sie diese Versicherungen nach Ihren beruflichen und persönlichen Verhältnissen. Prüfen Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis der einzelnen Anbieter sehr genau.