Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | 3070 | Sonstige Rückstellungen | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4900 | 6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Für Verpflichtungen, die auf öffentlichen Recht beruhen, sind Rückstellungen zu bilden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist. Die Buchung erfolgt z. B. auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt z. B. auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw. 6300 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
an Sonstige Rückstellungen |
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