Philipp Dörrie, Katharina Hamacher
Rz. 4
1. Erstellung einer Stakeholder-Longlist
In Abstimmung mit relevanten Fachbereichen des Unternehmens, wie bspw. dem Einkauf, dem Vertrieb, der Personalabteilung oder Investor Relations, werden für das Unternehmen relevante externe Stakeholder identifiziert. Dabei sollte das Unternehmen entsprechend den Anforderungen der ESRS sowohl Stakeholder identifizieren, auf die seine Unternehmenstätigkeit einen Einfluss hat, als auch jene, die das Unternehmen beeinflussen. Um Stakeholder zu erkennen, die finanzielle Interessen verfolgen, wie bspw. Investoren, Aktionäre oder Kreditgeber, werden die finanziellen Beziehungen und Strukturen des Unternehmens analysiert. Zusätzlich werden, u. a. durch die Betrachtung der internen Struktur des Unternehmens, interne Stakeholder identifiziert, die möglicherweise Einfluss auf strategische Entscheidungen haben oder von den Tätigkeiten des Unternehmens beeinflusst werden. Um die daraus resultierende Longlist zu validieren, kann u. a. ein Branchenvergleich bzw. eine Peer-Analyse durchgeführt werden.
Dieser 1. Schritt zielt insgesamt darauf ab, ein umfassendes Verständnis für alle möglicherweise relevanten Stakeholder zu entwickeln.
Rz. 5
2. Klassifizierung der Stakeholder
Die identifizierten Stakeholder werden nach intern (z. B. Mitarbeitende, Aufsichtsrat, Anteilseigner) und extern (z. B. Kunden, Lieferanten, Investoren, Legislative) kategorisiert, was zum einen die Einordnung der verschiedenen Stakeholder in die im "IRO-Assessment" (§ 9A Rz 9) zu bewertenden Themen erleichtert (bspw. werden eigene Mitarbeitende als interne Stakeholder im Standard ESRS S1 abgedeckt) und zum anderen ein effektives Stakeholder-Management durch die für die verschiedenen Interessenträger zuständigen Fachbereiche fördert.
Zusätzlich werden die Stakeholder den in den ESRS definierten Interessensgruppen "betroffene Interessenträger" und "Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung" zugeordnet. Ein Stakeholder kann potenziell beiden Gruppen angehören (Rz 2).
Rz. 6
3. Bewertung des Einflusses, der Betroffenheit und des Interesses
Die einzelnen Stakeholder werden zunächst danach bewertet, wie stark ihr Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens ist. Dabei kann eine Bewertungsskala von 1 (die Stakeholder-Gruppe hat keinen Einfluss auf das Unternehmen) bis 10 (die Stakeholder-Gruppe hat einen max. Einfluss auf das Unternehmen) verwendet werden. Darauffolgend wird, ebenfalls bspw. auf einer Skala von 1 bis 10, bewertet, inwieweit die Stakeholder selbst von diesen Geschäftstätigkeiten betroffen sind. Zuletzt wird ihr jeweiliges Interesse an der Geschäftstätigkeit des Unternehmens analysiert. Auch hier kann die Bewertung von 1 (die Stakeholder-Gruppe hat kein Interesse an den Aktivitäten des Unternehmens) bis 10 (die Stakeholder-Gruppe hat ein max. Interesse an den Aktivitäten des Unternehmens) erfolgen. Zudem ist die Synergie zwischen der Beeinflussung der Stakeholder durch das Unternehmen und dem Interesse der Stakeholder am Unternehmen hervorzuheben. Denn für nahezu jeden Fall kann dargelegt werden, dass ein Stakeholder, der signifikant durch die Tätigkeit eines Unternehmens beeinflusst wird, im selben Zuge ein Interesse an diesem Unternehmen entwickelt, sei es finanzieller oder persönlicher Natur. Aus diesem Grund sollten das Interesse am Unternehmen und die Betroffenheit durch das Unternehmen im Ergebnis dieser Analyse, der sog. Einfluss-Interessen-Matrix, gemeinsam auf einer Achse dargelegt werden. Die 2. Achse bildet der Einfluss des Interessenträgers auf das Unternehmen.
Rz. 7
4. Erstellung der Stakeholder-Matrix
Basierend auf der dargelegten Bewertung wird im nächsten Schritt eine Stakeholder-Matrix erstellt. Diese visualisiert die Einordnung der Stakeholder gem. ihres Einflusses (X-Achse) und ihrer Betroffenheit/ihres Interesses (Y-Achse). Aufgrund der Verortung des Interesses am Unternehmen UND der Betroffenheit auf der Y-Achse wird für die Darstellung in der Matrix der höhere der beiden Werte verwendet. Ziel dieser Matrix und somit auch der Analyse ist die Identifikation des Grads an Monitoring, welcher für die einzelnen Stakeholder vonseiten des Unternehmens erforderlich ist. Um dies zu ermitteln, wird die Matrix in 4 Bereiche unterteilt (Abb. 1):
Abb. 1: Stakeholder-Matrix
Die Clusterung dient einer differenzierten Betrachtung der relevanten Stakeholder, soll ein optimiertes Stakeholder-Management ermöglichen und eine Grundlage für die Entwicklung von gezielten Strategien im Umgang mit eben diesen Stakeholdern bilden.
Die unterschiedlichen Ausmaße des Monitorings können folgende Maßnahmen durch das Unternehmen umfassen, dessen Ableitung eine sorgfältige Betrachtung der Positionierung jedes Stakeholders in der Matrix erfordert:
Monitor (minimum effort)
Bei Stakeholdern, die zu dieser Kategorie gehören, ist keine aktive Kommunikation seitens des Unternehmens notwendig. Die Bereitstellung von Informationen für die Stakeholder kann u. a. über Social-Media-Kanäle oder die Unternehmenswebsite erfolgen. Eine...