Rz. 88
Die Grundsätze beschreiben, wie das Unternehmen bei der Umsetzung des Rahmenwerks vorgehen sollte.
Grundsätze | Beispiele/Hinweise zur Umsetzung | |
---|---|---|
1. | Menschenrechtliche Berichterstattung im Unternehmenskontext verorten |
|
2. | Mindestinformationsanforderungen erfüllen |
|
3. | Laufende Verbesserungen zeigen |
|
4. | Fokus auf die Achtung der Menschenrechte legen |
|
5. | Auf die schwerwiegendsten Beeinträchtigungen von Menschenrechten konzentrieren |
|
6. | Ausgewogene Beispiele aus relevanten Regionen anführen |
|
7. | Das Fehlen wichtiger Angaben erklären |
|
Tab. 3: Grundsätze der Berichterstattung[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen