Richtlinie der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 ersetzt. Die NFRD bildete die Grundlage für das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (s. Nichtfinanzielle Erklärung). Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden insbes. große Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich verpflichtet (s. EFRAG).

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