Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über dem Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt.[1] Für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist die Nutzungsdauer gesetzlich festgelegt. Sie beträgt 15 Jahre[2]. Für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäftswerts eines Gewerbebetriebs ist prinzipiell ohne Bedeutung, ob die gewerbliche Tätigkeit besonders auf die Person des Unternehmers zugeschnitten ist, d. h. auch im Fall von personenbezogenen Gewerbebetrieben (z. B. Friseure, Apotheken) gilt die Nutzungsdauer von 15 Jahren.[3] Nur in Ausnahmefällen verliert der aus einem Praxiswert umgewandelte Geschäftswert nicht den aus der besonderen Personenbezogenheit folgenden Charakter und ist weiterhin nach den für den Praxiswert geltenden Grundsätzen abzuschreiben.[4]

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