Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Der Unternehmer muss die neue Nutzungsdauer eines gebrauchten Pkw schätzen. Dabei spielt zwar auch der Fahrzeugtyp eine Rolle. Entscheidend ist jedoch, der Kilometerstand im Zeitpunkt des Kaufs und die künftig geplante Nutzung. Kauft der Unternehmer einen gebrauchten Firmen-Pkw, muss er sich mit den unterschiedlichen Auffassungen auseinander setzen. Erzielt der Unternehmer keine Übereinstimmung mit seinem Finanzamt, kann er seine Auffassung nur dann mit einer Klage erfolgreich durchsetzen, wenn er sich nach den Vorgaben des BFH richtet.
Wann ein Gebrauchtwagen wirtschaftliche verbraucht ist
Herr Huber kauft einen 7 Jahre alten Pkw, der einen Kilometerstand von 80.000 km hat. Seine jährliche Nutzung wird bei rd. 20.000 km liegen. Nach den Grundsätzen des BFH geht er von einer Restnutzungsdauer von 2 Jahren aus.
Nach 2 Jahren beträgt die Gesamtkilometerleistung des Fahrzeugs 120.000 km. Das ist der Grenzwert, bei dem der Bundesfinanzhof üblicherweise von einem wirtschaftlichen Verbrauch ausgeht. Das heißt, in dieser Situation braucht der Unternehmer von keiner längeren Restnutzungsdauer auszugehen.
Restnutzungsdauer ausgehend von 6 Jahren Nutzungsdauer für Pkws bestimmen
Der Unternehmer sollte die Restnutzungsdauer eines gebrauchten Pkws nach den Kriterien des Bundesfinanzhofs bestimmen, wobei er jedoch nicht von einer 8-jährigen Nutzung, sondern von der kürzeren, 6-jährigen Nutzungsdauer der amtlichen Abschreibungstabelle ausgeht.
Möglichst kurze Restnutzungsdauer bestimmen
Es ist sinnvoll, wenn der Unternehmer von einer möglichst kurzen Restnutzungsdauer ausgeht, um das gebrauchte Fahrzeug schnell abschreiben zu können. Allerdings sollte die Restnutzungsdauer so gewählt werden, dass das Finanzamt diese voraussichtlich nicht beanstanden wird.
Der Unternehmer kann sich, wenn keine Besonderheiten vorliegen, nach der folgenden (nicht verbindlichen) Tabelle richten. Er wird im Regelfall keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen, wenn es sich um Fahrzeuge der unteren Mittelklasse mit einer hohen Gesamtkilometerleistung handelt.
Die nachfolgend genannte Restnutzungsdauer wird sich in der Regel problemlos durchsetzen lassen können.
Alter bei Erwerb |
Restnutzungsdauer in Jahren |
Abschreibung in % |
1 Jahr |
5 |
20 |
2 Jahre |
4 |
25 |
3 Jahre |
3 |
33,33 |
4 Jahre |
2 |
50 |
5 Jahre |
2 |
50 |
6 Jahre |
2 |
50 |
7 Jahre |
2 |
50 |
8 Jahre |
2 |
50 |
Tab. 2: Kauf eines gebrauchten Firmenwagens – durchsetzbare Restnutzungsdauer
Die Höhe des Kaufpreises spielt eine entscheidende Rolle. Ein wirtschaftlich handelnder Unternehmer ist nur dann bereit, einen hohen Kaufpreis zu zahlen, wenn er von einer längeren Nutzungsdauer ausgeht. Das bedeutet, dass bei höherwertigen Gebrauchtfahrzeugen eine längere Nutzungsdauer anzusetzen ist. Da, wo in der Übersicht eine Restnutzungsdauer von 2 Jahren genannt ist, kann eine 3-jährige Restnutzungsdauer in Betracht kommen.
Die Restnutzungsdauer kann im Einzelfall auch noch länger sein, z. B. wenn der Unternehmer einen gebrauchten Mercedes der S-Klasse, einen Geländewagen der G-Klasse oder einen BMW X 5 kauft. Das bedeutet: Je höher der Kaufpreis ist, desto hochwertiger ist das Fahrzeug und desto länger wird die voraussichtliche Nutzung sein.
Aushandeln der Restnutzungsdauer empfehlenswert
Bei einem gebrauchten Firmen-Pkw lohnt es sich regelmäßig nicht, sich wegen der Höhe der Abschreibung mit dem Finanzamt auseinanderzusetzen. Der BFH geht bei einem Pkw meist von einer längeren Nutzungsdauer aus als das Finanzamt. Es kann daher sinnvoll sein, mit dem Finanzbeamten zu verhandeln, um einen fairen Zwischenwert zu finden.