Der Sammelposten ist vorteilhaft bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR liegen und deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt
Gewinnauswirkung des Sammelpostens
Ein Unternehmer kauft im April 01 einen neuen Schreibtisch für 850 EUR netto ohne Umsatzsteuer ein. Die Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter beträgt 13 Jahre. Bei einer Abschreibung über 13 Jahre würde die jährliche Abschreibung 65,38 EUR betragen, die sich im ersten Jahr wegen der zeitanteiligen Berücksichtigung auf 53,13 EUR reduziert .
Nach § 6 Abs. 2a EStG werden pro Jahr 170 EUR als Aufwand erfasst, ohne dass der Betrag zeitanteilig – abhängig vom Datum der Anschaffung – gekürzt werden muss.
Übersicht über die Auswirkungen:
Gewinnauswirkungen durch Einstellung in Sammelposten | Gewinnauswirkungen, die sich ohne Einstellung ergeben würden | |
---|---|---|
Anschaffungskosten | 850,00 EUR | 850,00 EUR |
Auflösung des Sammelpostens 1/5 | 170,00 EUR | |
Abschreibung, ND 13 Jahre, zeitanteilig | 53,13 EUR | |
Auflösung des Sammelpostens 1/5 | 170,00 EUR | |
Abschreibung, ND 13 Jahre | 65,38 EUR |
Der Sammelposten wirkt sich nachteilig aus bei einer Nutzungsdauer von weniger als 5 Jahren und im Falle des Ausscheidens des Wirtschaftsguts vor Ablauf von 5 Jahren.
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