Neben der Arbeitszeit wird auch das Gehalt halbiert. Aber der Arbeitgeber muss das hälftige Gehalt um 20 % des Regelarbeitsentgelts aufstocken. Unter Regelarbeitsentgelt sind die regelmäßigen monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen zu verstehen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenvergütungen gehören nicht dazu.

Das Regelarbeitsentgelt wird aber durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für 2024 monatlich 7.550 EUR alte Bundesländer und 7.450 EUR neue Bundesländer. Im den alten Bundesländern braucht der Arbeitgeber also maximal 20 % von 7.550 EUR = 1.510 EUR an Aufstockung zu tragen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge