BMF, Schreiben v. 28.9.2001, IV D 1 - S 7492 - 58/01, BStBl I 2001, 727

Mit BMF-Schreiben vom 31.3.2000, IV D 2 – S 7492 – 12/00 (BStBl 2000 I S. 459) ist zugelassen worden, dass bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bei dienstlichen Beschaffungen unter Verwendung einer IMPAC-VISA-Kreditkarte bis zu einem Wert von 5.000 DM, die nach dem in diesem Schreiben dargestellten Beschaffungsverfahren abgewickelt werden, die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut in Anspruch genommen werden kann.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Das im o.a. Schreiben vom 31.3.2000 dargestellte Beschaffungsverfahren gilt ab 1.1.2002 bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bei dienstlichen Beschaffungen unter Verwendung einer IMPAC-VISA-Kreditkarte bis zu einem Wert von 2.500 EUR.

(2) Bei Beschaffungen mit einem Wert über 2.500 EUR gilt weiterhin das mit BdF-Erlass vom 15.12.1969, IV A/3 – S 7492 – 31/69 (BStBl 1970 I S. 150, USt-Kartei NG S 7492 Karte 1) geregelte Verfahren. Die mit BMF-Schreiben vom 10.8.1979, IV A 3 – S 7492 – 4/79 (BStBl 1979 I S. 565, USt-Kartei NG S 7492 Karte 10) und vom 21.1.1998, IV D 2 – S 7492 – 4/98 (BStBl 1998 I S. 144, USt-Kartei NG S 7492 Karte 31) geregelten Beschaffungsverfahren bleiben unberührt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Steuern und Zölle – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Umsatzsteuer – (http://www.bundesfinanzministerium.de/Umsatzsteuer-.478.htm) zum Download bereit.

 

Normenkette

NATO-ZAbk Art. 67 Abs. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2001, 727

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