Rz. 580

[Übertragung auf die Eltern → Zeilen 73–75]

Kann das Kind mit Behinderung die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bekommen, ist auch diese auf die Eltern übertragbar. Dies gilt nur für Fahrten, an denen das Kind teilgenommen hat. Zu den Voraussetzungen der Fahrtkostenpauschale siehe → Tz 451. Über die Pauschale hinaus sind keine Fahrtkosten abzugsfähig. Das gilt auch für eigene Fahrtkosten der Eltern, die aufgrund der Behinderung des Kindes entstanden sind.

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