Rz. 27
Andere Sonderausgaben
Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Besuch von Privatschulen. Diese Aufwendungen tragen Sie bitte in die Anlage(n) Kind ein. Die anderen Sonderausgaben gehören hier in die Anlage Sonderausgaben (→ Tz 382).
Rz. 28
[Überblick]
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
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Seiten 1 und 2 | Sonderausgaben Zu den abziehbaren Sonderausgaben – ohne Vorsorgeaufwendungen und ohne Kinderbetreuungskosten oder Schulgeld – gehören:
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