3.2.1.1 |
In den Prozess der Protokollierung fließen Anwendungsdaten aus dem EU-Taxameter zusätzlich zu den bereits von der TSE gelieferten Protokolldaten ein (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 1.12.2.4). |
3.2.1.2 |
Im Einzelnen bestehen die abgesicherten Daten aus folgenden Informationen:
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