Spätestens bei der Endabrechnung über Leistungen, die zwischen dem 1.7. und 31.12.2020 ausgeführt wurden oder werden, müssen die bereits mit 19 % oder 7 % besteuerte Anzahlungen für Umsätze, die nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 ausgeführt werden, korrigiert werden.
Anzahlung mit 19 % – Endrechnung mit 16 % Umsatzsteuer
Herr Huber, der von seinem Kunden Krämer im Mai 2020 eine Anzahlung von 23.800 EUR erhalten hat, liefert am 10.8.2020 die Ware im Wert von 50.000 EUR zuzüglich 16 % Umsatzsteuer. Da Herr Huber in der Rechnung über die Anzahlung von 23.800 EUR die Umsatzsteuer i. H. v. 3.800 EUR offen ausgewiesen hat, darf er diese Umsatzsteuer von 3.800 EUR nicht noch einmal offen ausweisen. Er hat wegen des Steuersatzwechsels nur eine Möglichkeit, den doppelten Ausweis der Umsatzsteuer zu vermeiden, indem er die bereits gezahlte Umsatzsteuer offen in der Rechnung abzieht.
Abrechnung der Lieferung | ||
Warenlieferung am 10.8.2020 | 50.000 EUR | |
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer | 8.000 EUR | |
Bruttobetrag | 58.000 EUR | |
bereits geleistete Vorauszahlung | 20.000 EUR | |
zuzüglich Umsatzsteuer 19 % | 3.800 EUR | 23.800 EUR |
Rechnungsbetrag | 34.200 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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12520/12520 | Kunde Krämer | 58.000 | 8340/4340 | Erlöse 16 % USt | 50.000 |
1775/3805 | Umsatzsteuer 16 % | 8.000 |
Da bereits von der Anzahlung 19 % Umsatzsteuer gezahlt worden ist, wird die Umsatzsteuer somit um 3.800 EUR zu hoch ausgewiesen. Das Konto "Erhaltene, versteuerte Anzahlung 19 % USt (Verbindlichkeiten)" muss jetzt ausgeglichen werden. Herr Huber bucht den Bruttobetrag der Anzahlung auf die Sollseite. Mit dieser Buchung wird dann auch die Umsatzsteuer (auf dem Konto "Umsatzsteuer 19 %") um 3.800 EUR gemindert, sodass die Umsatzsteuerschuld nunmehr zutreffend in Höhe der Differenz mit (8.000 EUR – 3.800 EUR =) 4.200 EUR ausgewiesen wird. Als Gegenkonto verwendet Herr Huber das Konto "Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto".
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1718/3272 | Erhaltene versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) | 23.800 | 1593/1495 | Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto | 23.800 |
Leistungen nach dem 31.12.2020
Da die Umsatzsteuersenkung für ein halbes Jahr gilt (vom 1.7.2020 bis 31.12.2020) ergibt sich dieselbe Situation nur mit umgekehrten Vorzeichen. Anzahlungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020) unterliegen mit 16 % bzw. 5 % der Umsatzsteuer. Wird die Leistung nach dem 31.12.2020 erbracht, beträgt die Umsatzsteuer für die gesamte Leistung wieder 19 % bzw. 7 %. Die bei der Anzahlung zu niedrig ausgewiesene Umsatzsteuer muss dann nachträglich korrigiert werden.
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