Prämien des Arbeitgebers für eine betriebliche Autoinsassen-Unfallversicherung zugunsten der Arbeitnehmer gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Arbeitnehmer die Rechte aus der Versicherung nicht selbst geltend machen können.[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen