Ersatzleistungen des Arbeitgebers z. B. für Fahrtkosten usw. der Arbeitnehmer sollen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können u. E. Fahrtkosten lohnsteuerfrei ersetzt werden. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs sind die Kilometerpauschalen zu beachten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge