Bei Nachentrichtung hinterzogener Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung führt die Nachzahlung als solche zum Zufluss eines zusätzlichen geldwerten Vorteils. Dem Lohnzufluss steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer keinen Rückgriff mehr nehmen kann.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge