Für jede Übernachtung im Inland darf der Arbeitgeber einen Pauschbetrag von 20 EUR steuerfrei zahlen.[1] Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Unterkunft vom Arbeitgeber oder aufgrund seines Arbeitsverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder teilentgeltlich erhalten hat.

Für eine Übernachtung im Fahrzeug gilt ein gesonderter Pauschbetrag i. H. v. 8 EUR pro Kalendertag.[2]

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