Folgende Arten von Ausgaben sind ggf. jeweils anteilig abziehbar:
- Miete,
- Gebäude-AfA, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Sonderabschreibungen[1],
- Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind[2],
- Aufwendungen für Wasser- und Energie,
- Reinigungsaufwendungen,
- Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren, Gebäudeversicherungen.[3]
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