Folgende Arten von Ausgaben sind ggf. jeweils anteilig abziehbar:

  • Miete,
  • Gebäude-AfA, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Sonderabschreibungen[1],
  • Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind[2],
  • Aufwendungen für Wasser- und Energie,
  • Reinigungsaufwendungen,
  • Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren, Gebäudeversicherungen.[3]
[1] S. "Gebäude".
[2] S. "Ehegatten/Lebenspartner.

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