4. Besonderheit: Betriebsräume


Häusliches Arbeitszimmer: Abgrenzung Betriebsräume

In dem BMF-Schreiben wird außerdem erläutert, was bei der steuerlichen Absetzbarkeit für Betriebsräume gilt.

Das BMF weist darauf hin, dass die Beschränkungen für häusliche Arbeitszimmer (Kostenabzug nur bei Tätigkeitsmittelpunkt) nach wie vor nur für Räume gelten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach einem Büro entsprechen.

Tatsächliche Kosten

Die Kosten für Betriebsräume, Lagerräume und Ausstellungsräume sind daher losgelöst von einem Tätigkeitsmittelpunkt in der Wohnung in Höhe der tatsächlichen Kosten steuerlich abziehbar. Nach den beispielshaften Aufzählungen im BMF-Schreiben gilt dies unter anderem für häusliche Arztpraxen und Lagerräume für Waren und Werbematerialien im Keller.

BMF, Schreiben v. 15.8.2023, IV C 6 - S 2145/19/10006 :027