Wird der Steuerpflichtige ausschließlich am Heimarbeitsplatz (im Homeoffice) tätig, befindet sich hier der Mittelpunkt der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit. Wird der Steuerpflichtige qualitativ in gleicher Weise im häuslichen Arbeitszimmer und im Büro des Arbeitgebers tätig, ist die zeitliche Komponente ausschlaggebend.[1] Verbringt der Steuerpflichtige die überwiegende Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer, befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer. Bei 1 bis 2 Tagen Homeoffice wird der Steuerpflichtige quantitativ überwiegend im Büro des Arbeitgebers tätig. Der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet sich dann außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers.

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