Das folgende Vertragsmuster bietet die Gestaltung einer sog. atypischen stillen Beteiligung. Steuerrechtlich wird zwischen einer typischen und einer atypischen stillen Gesellschaft unterschieden. Bei der atypischen stillen Gesellschaft ist der stille Gesellschafter mit Rechten ausgestattet, die denen eines Kommanditisten entsprechen. Er kann damit auf die Geschäftsführung wesentlich mehr Einfluss ausüben als ein typisch stiller Gesellschafter. Er hat auch Anteil an den stillen Reserven der GmbH.

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