Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Gehälter | 4120 | 6020 | Löhne und Gehälter | |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 1740 | 3720 | Sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Aufwandsentschädigungen für eine Mietwohnung, handelt es sich um Barlohn, welcher im Regelfall steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt.
Die Buchung der Aufwandsentschädigung erfolgt auf das Konto "Gehälter" 4120 (SKR 03) bzw. 6020 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).
Buchungssatz:
Gehälter |
an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
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