Schweizerische Grenzgänger, die im Inland bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber beschäftigt sind, werden den Arbeitnehmern der Privatwirtschaft gleichgestellt. Die Grenzgängerregelung hat also auch bei Lohnbezügen aus einer inländischen öffentlichen Kasse Vorrang.[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen