Sämtliche Boni und Rabatte der Hersteller müssen erfasst sein. Entsprechende Ansprüche müssen als Betriebseinnahmen und ggf. Forderungen gebucht werden. Eine Korrektur der Vorsteuer ist zu prüfen.[1]

Die Garantierückstellung unter Abzug von Rückforderungsansprüchen[2] muss sachgerecht berechnet sein.[3]

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