Rz. 10

Kennzeichen der außerbilanziellen Korrektur ist, dass ein Ertrag oder Aufwand der doppelten Buchführung für steuerliche Zwecke außerhalb dieses Systems, also außerhalb der Bilanz, "korrigiert" wird. Diese Korrekturen wirken sich sowohl in der Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch in der Gewerbesteuer aus. Die "Korrektur" kann die Neutralisierung eines handelsrechtlichen Ertrags/Aufwands oder die Erfassung einer handelsrechtlich nicht berücksichtigten Betriebseinnahme/Betriebsausgabe zum Ziel haben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge