Beim privaten Mieter führen die Aufwendungen zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Handelt es sich allerdings um einen gewerblichen Mieter, kann er die Baukostenzuschüsse in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen.[1]
Ermittelt der gewerbliche Mieter seinen Gewinn durch Bilanzierung, hat er spiegelbildlich zum Vermieter einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
Buchung beim zahlenden Mieter
Im Ausgangsbeispiel bucht Hans Groß folgendermaßen:
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4210/6310 | Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) | 6.000 | |||
0980/1900 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 42.000 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 9.120 | 1200/1800 | Bank | 57.120 |
Im Folgejahr bucht der Mieter wieder parallel zum Vermieter die Miete über den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4210/6310 | Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) | 24.000 | 0980/1900 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 24.000 |
Ende 02 verbleibt der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz des Mieters mit einem Restbetrag von 18.000 EUR stehen und wird in das Folgejahr vorgetragen. Im Folgejahr wird der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in voller Höhe aufgelöst.
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