2.2.1 Mitglieder
Rz. 10
Das DRSC ist ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein, dessen Mitglieder ausschl. juristische Personen und Personenvereinigungen sind, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen oder sich mit der Rechnungslegung befassen. Private Mitgliedschaften sind im Gegensatz zur Gründungssatzung nicht mehr vorgesehen, allerdings wurden zum Zeitpunkt der Reorganisation bestehende persönliche Mitglieder auch nicht ausgeschlossen. Die derzeitigen MitgliedsUnt und Verbände werden fünf Segmenten zugeordnet, die maßgeblich für die Besetzung des Verwaltungsrats und des Nominierungsausschusses des DRSC sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Segmente:
- Segment A: Kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Verbände,
- Segment B: Nicht-kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Verbände,
- Segment C: Banken und Verbände,
- Segment D: Versicherungen und Verbände,
- Segment E: Wirtschaftsprüfung und Verbände.
Für die Segmente A und B wird konkretisiert, dass unter den Begriff "Industrieunternehmen" auch HandelsUnt, Dienstleister etc. fallen. In Abgrenzung zu den Segmenten C und D wird deutlich, dass keine Finanzdienstleister darunterfallen.
2.2.2 Organe
Rz. 11
Das DRSC hat als Organe neben der Mitgliederversammlung (dem Kollektiv aus allen seinen Mitgliedern) einen 20-köpfigen Verwaltungsrat, einen aus neun Mitgliedern bestehenden Nominierungsausschuss sowie das Präsidium, das die Geschäftsführung des Vereins übernimmt. Die Mitgliederversammlung tagt im Regelfall einmal jährlich. Sie wählt und entlastet die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Nominierungsausschusses, bestimmt die Höhe der Mitgliedsbeiträge, beschließt den Wirtschaftsplan, stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Abschlussprüfer. Sie ist ferner zuständig für die Änderung und Ergänzung der Satzung sowie die Auflösung des Vereins. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden für drei Jahre gewählt und nach einem Segmentschlüssel bestimmt (10–2–3–2–3), der Spiegelbild des Beitragsaufkommens des DRSC ist. Der Verwaltungsrat tagt mind. dreimal im Jahr und hat neben der Festlegung der Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC, die Mitglieder der Fachausschüsse zu wählen sowie das Präsidium zu bestellen, zu beraten und dessen Geschäfte zu überwachen. Der Nominierungsausschuss ist mit mind. einem Vertreter pro Segment besetzt und zuständig für die Unterbreitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat für die Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse und die Bestellung des Präsidiums. Auch wenn er nicht die Letztentscheidung über die von ihm Nominierten trifft, ist der Verwaltungsrat insoweit an die Empfehlung gebunden, als dass er nur vom Nominierungsausschuss vorgeschlagene Personen ernennen darf.
Rz. 12
Das Präsidium als gesetzlicher Vertreter des Vereins i. S. v. § 26 BGB wurde erst mit der Restrukturierung eingeführt, zuvor oblag die Geschäftsführung einem vierköpfigen Vorstand nebst Generalsekretär. Das Präsidium ist als aus zwei Personen bestehendes Organ angelegt (Präsident und Vizepräsident), die die Amtsgeschäfte des Vereins gemeinsam führen und jeweils einem Fachgremium vorstehen. Verzichtet der Verwaltungsrat auf die Berufung eines Vizepräsidenten, ist stattdessen ein Exekutivdirektor als besonderer Vertreter i. S. v. § 30 BGB zu berufen, der das Präsidium bei der Führung der Geschäfte unterstützt. Neben der Geschäftsführung leitet das Präsidium die Sitzungen der Fachgremien, erstellt den Jahresbericht und stellt den Jahresabschluss sowie den Wirtschaftsplan auf.
2.2.3 Gremien
Rz. 13
Der Verein hat zwei Gremien:
- die beiden aus je elf unabhängigen und sich als Rechnungsleger qualifizierenden Mitgliedern bestehenden Fachausschüsse (als "das Rechnungslegungsgremium" i. S. d. Standardisierungsvertrags) sowie
- einen – bis dato nicht einberufenen – Wissenschaftsbeirat.
Im Zuge der Satzungsreform im Juni 2021 wurden die zuvor bestehenden HGB- und IFRS-Fachausschüsse zu einem Fachausschuss Finanzberichterstattung zusammenge...