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Die EFRAG hat am 30.8.2024 die XBRL-Taxonomie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS und die XBRL-Taxonomie für die Offenlegungserfordernisse gem. Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht.
Die EFRAG erhielt den Auftrag, eine digitale Taxonomie für die ESRS zu entwickeln. Die Veröffentlichung der XBRL-Taxonomie durch die EFRAG erfüllt einen doppelten Zweck: Zum einen unterstützt sie Unt dabei, ihre Berichte in Übereinstimmung mit den ESRS-Vorgaben maschinenlesbar und standardisiert zu erstellen. Zum anderen dient die Taxonomie als Grundlage für die Entwicklung technischer Regulierungsstandards (RTS) durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Diese Standards werden später durch die Europäische Kommission i. R. e. delegierten Rechtsakts zur Änderung der ESEF-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/815) in geltendes Recht überführt.
Die Einführung der XBRL-Taxonomie ermöglicht es Unt, diesen erweiterten Berichtspflichten nachzukommen und ihre Berichte in einer für Aufsichtsbehörden und Investoren nachvollziehbaren und vergleichbaren Form bereitzustellen. Es wird erwartet, dass die Verpflichtung zur digitalen Kennzeichnung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der XBRL-Taxonomie für Berichtsjahre ab dem 31.12.2025 greift, was bedeutet, dass Unt ihre Berichterstattung ab 2026 entsprechend anpassen müssen. Dies stellt insb. für große, kapitalmarktorientierte Unt eine bedeutende Herausforderung dar, da sie ihre internen Berichtssysteme und Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen müssen.
Die Entwicklung der technischen Regulierungsstandards (RTS) durch die ESMA spielt eine zentrale Rolle bei der Implementierung der XBRL-Taxonomie in die Praxis. Die ESMA ist dafür verantwortlich, die detaillierten technischen Spezifikationen für die Anwendung der XBRL-Taxonomie festzulegen und sicherzustellen, dass diese Spezifikationen in den delegierten Rechtsakt zur Änderung der ESEF-Verordnung einfließen. Die RTS werden genaue Vorgaben dazu enthalten, wie Unt ihre Nachhaltigkeitsberichte digital kennzeichnen müssen und welche Anforderungen an die Struktur und den Inhalt der Berichte gestellt werden. Mit der Einführung der RTS wird ein hohes Maß an Einheitlichkeit und Transparenz in der Berichterstattung gewährleistet. Dies ist nicht nur für die Regulierungsbehörden von Vorteil, die die Einhaltung der Berichterstattungspflichten überwachen, sondern auch für Investoren und andere Stakeholder, die auf standardisierte und vergleichbare Daten angewiesen sind, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.