Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Der Unternehmer erfasst nur die Kosten für eine Betriebsveranstaltung als Lohnaufwand, die auf seine Arbeitnehmer entfallen. Aufwendungen, die auf den Unternehmer und dessen Gäste entfallen, können nicht als Lohnaufwand gebucht werden. Die eigenen Aufwendungen bucht der Unternehmer als "Sonstige betriebliche Aufwendungen". Die Kosten, die auf seine Gäste entfallen, erfasst er als
- Privatentnahmen, wenn die Gäste aus privaten Gründen eingeladen wurden, und
- geschäftliche Bewirtungskosten und/oder Geschenke für Geschäftsfreunde, wenn die Einladung aus betrieblichen Gründen erfolgt ist.
Nehmen Geschäftspartner, Arbeitnehmer verbundener Unternehmen und Leiharbeitnehmer sowie deren Begleitpersonen aus geschäftlichem Anlass an einer Betriebsveranstaltung teil, werden die Kosten so behandelt, als wären sie außerhalb einer Betriebsveranstaltung entstanden.
Bewirtungskosten und übrige Aufwendungen, die diesen Personenkreis betreffen, sind nach den "allgemeinen" Regelungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG im Abzug beschränkt:
- Für Geschenke gilt seit dem 1.1.2024 die 50-EUR-Abzugsgrenze und
- bei Bewirtungen die 70 %ige Einschränkung für Bewirtungskosten.
Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass Arbeitnehmer verbundener Unternehmen und Leiharbeitnehmer sowie deren Begleitpersonen nicht wie eigene Arbeitnehmer behandelt werden.
Bewirtung von Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden
An einer Betriebsveranstaltung nehmen der Unternehmer, seine beiden Arbeitnehmer und ein Geschäftspartner teil. Es sind folgende Kosten angefallen:
Kostenart |
Kosten |
Verpflegung und Getränke |
264,00 EUR |
Aufwendungen für Eintrittskarten |
160,00 EUR |
insgesamt |
424,00 EUR |
Kosten pro Person (: 4 Teilnehmer) |
106,00 EUR |
Der Höchstbetrag von 110 EUR pro Arbeitnehmer für Betriebsveranstaltungen wird nicht überschritten. Der Gesamtbetrag (Bruttobetrag) ist wie folgt aufzuteilen:
Arbeitnehmer (212 EUR) |
Bruttobetrag |
Nettobetrag |
Vorsteuer |
Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei |
212,00 |
178,15 |
33,85 |
Unternehmer (106 EUR) |
Bruttobetrag |
Nettobetrag |
Vorsteuer |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
106,00 |
89,08 |
16,92 |
Gast (106 EUR) |
Bruttobetrag |
Nettobetrag |
Vorsteuer |
Bewirtung 70 % |
Bewirtung 30 % |
Verpflegung/Getränke |
66,00 |
55,46 |
10,54 |
38,82 |
16,64 |
Eintrittskarte (Geschenk) |
40,00 |
33,61 |
6,39 |
|
|
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4650/6640 |
Bewirtungskosten |
38,82 |
|
|
|
4654/6644 |
Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten |
16,64 |
|
|
|
4630/6610 |
Geschenke abzugsfähig ohne § 37 b EStG |
33,61 |
|
|
|
4900/6300 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
89,08 |
|
|
|
4140/6130 |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei |
178,15 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
67,70 |
1200 |
Bank |
424,00 |