Eine Abrechnung wegen Abweichungen in den natürlichen Bedingungen für regionalen Forstschutz ist vorzunehmen, wenn die natürlichen Bedingungen für regionalen Forstschutz in der forstwirtschaftlichen Nutzung wesentlich ungünstiger sind als im Bewertungsgebiet. Wesentlich ungünstigere natürliche Bedingungen für regionalen Forstschutz sind anzunehmen, wenn für die gesamte Holzbodenfläche der forstwirtschaftlichen Nutzung am 1.1.1964 ein nachhaltiger Aufwand von mehr als 7,— DM je Jahr und Hektar erforderlich und nachgewiesen ist. Die Abrechnung beträgt 50,— DM/ha.

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