(1) Grundlage für die Ermittlung des Vergleichswerts der Weihnachtsbaumkultur ist ein Ausgangswert je Hektar von 3 240,— DM. Mit diesem Ausgangswert ist ein nachhaltiger Erlös für den geschlagenen Baum ab Pflanzstelle von 1,— bis 1,40 DM abgegolten.
(2) Bei abweichenden Preisen sind am Ausgangswert folgende Ab- oder Zurechnungen vorzunehmen:
1. | bei nachhaltigem Erlös je Baum von weniger als | 1,— DM | — 10 v.H., |
2. | bei nachhaltigem Erlös je Baum von mehr als | 1,40 DM | + 10 v.H. |
Es ergibt sich die Vorstufe des Vergleichswerts.
(3) Der Vergleichswert ist durch Ab- oder Zurechnungen für Grundsteuerbelastung aus der Vorstufe des Vergleichswerts zu ermitteln. Die Höhe der Ab- oder Zurechnung ergibt sich aus Abschnitt 7.02.
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