(1) Grundlage für die Ermittlung des Vergleichswerts der Weihnachtsbaumkultur ist ein Ausgangswert je Hektar von 3 240,— DM. Mit diesem Ausgangswert ist ein nachhaltiger Erlös für den geschlagenen Baum ab Pflanzstelle von 1,— bis 1,40 DM abgegolten.

 

(2) Bei abweichenden Preisen sind am Ausgangswert folgende Ab- oder Zurechnungen vorzunehmen:

1. bei nachhaltigem Erlös je Baum von weniger als 1,— DM — 10 v.H.,
2. bei nachhaltigem Erlös je Baum von mehr als 1,40 DM + 10 v.H.

Es ergibt sich die Vorstufe des Vergleichswerts.

 

(3) Der Vergleichswert ist durch Ab- oder Zurechnungen für Grundsteuerbelastung aus der Vorstufe des Vergleichswerts zu ermitteln. Die Höhe der Ab- oder Zurechnung ergibt sich aus Abschnitt 7.02.

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