Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorschriftsmäßige Besetzung des FG; ehrenamtliche Richter

 

Leitsatz (NV)

Der Geschäftsverteilungsplan eines FG ist unter Heranziehung der dort "gewachsenen Übung" auszulegen, wenn er keine ausdrückliche Regelung zu der Frage enthält, ob die ehrenamtlichen Richter über die vierjährige Dauer ihrer Bestellung fortlaufend durchzuzählen sind, oder ob nach jedem Jahreswechsel wieder mit dem ersten in der Liste zu beginnen ist.

 

Normenkette

FGO §§ 27, 116 Abs. 1 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 06.04.1999 - XI R 17/97 (NV); BFH/NV 1999, 1243

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133090

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