Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Beschwerde gegen Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags
Leitsatz (NV)
Gegen eine prozeßleitende Verfügung ist die Beschwerde nicht gegeben.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 16.07.1986 - VIII B 105/85 (NV); BFH/NV 1988, 570
Fundstellen
Dokument-Index HI1132219 |
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