Leitsatz (amtlich)
Der I. Senat ruft wegen beabsichtigter Abweichung von dem Urteil des VI. Senats des BFH VI 300/58 S vom 12. August 1960 (BFH 71, 514, BStBl III 1960, 441) den Großen Senat des BFH gem. § 11 Abs. 3 FGO zur Entscheidung folgender Rechtsfrage an:
Üben die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz im Inland, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und dort die Geschäfte der Gesellschaft führen, ihre persönliche Tätigkeit als Geschäftsführer in der Schweiz oder am Sitz der Gesellschaft im Inland aus (Art. 4 Abs. 1 DBAS)?
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 514577 |
BFHE 1971, 534 |
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