Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeldberechtigung für im Inland ansässige ausländische Botschaftsmitglieder

 

Leitsatz (NV)

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ausländische Arbeitnehmer, die bei einer ausländischen Botschaft beschäftigt sind und im Besitz eines vom Auswärtigen Amt ausgestellten Dienstausweises bzw. Dienstvisums sind, zu den gem. §62 Abs. 2 Satz 1 EStG kindergeldberechtigten Arbeitnehmern gehören. Die Befugnis der Familienkasse, die Zahlung des Kindergeldes aus anderen Gründen als der Kindergeldberechtigung abzulehnen, wird nicht berührt (Anschluß an den Senatsbeschluß vom 20. Februar 1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963).

 

Normenkette

EStG § 62 Abs. 2; FGO § 69 Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Fundstellen

Haufe-Index 154313

BFH/NV 1999, 172

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