Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Beschluß über die Abhilfe bei offensichtlich unzulässiger Beschwerde
Leitsatz (NV)
Ein Beschluß des FG über die (Nicht-)Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn eine Beschwerde offensichtlich unzulässig ist, z. B. deshalb, weil sie unter einer unzulässigen Bedingung eingelegt wurde oder weil offensichtlich die Beschwerdefrist versäumt ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 416721 |
BFH/NV 1990, 582 |
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