Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachzahlungszinsen bei rückwirkendem Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung

 

Leitsatz (NV)

Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob § 233a AO 1977 anwendbar ist, wenn 1996 rückwirkend auf die Steuerfreiheit einer 1993 ausgeführten Grundstückslieferung verzichtet wird.

 

Normenkette

UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1; AO 1977 § 233a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Gründe

Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung). Klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist die Frage, ob § 233a der Abgabenordnung (AO 1977) anwendbar ist, wenn 1996 rückwirkend auf die Steuerfreiheit einer 1993 ausgeführten Grundstückslieferung verzichtet wird.

Im Übrigen ergeht die Entscheidung gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne weitere Begründung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 508791

BFH/NV 2000, 1449

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