Entscheidungsstichwort (Thema)
Summarische Prüfung eines von einer nicht postulationsfähigen Person eingelegten PKH-Antrags; keine rückwirkende Bewilligung von PKH nach Beendigung des Klageverfahrens
Leitsatz (NV)
1. Legt eine nicht postulationsfähige Person Beschwerde gegen die Ablehnung der beantragten PKH durch das FG ein, hat der BFH anhand der Vorenscheidung summarisch zu prüfen, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat.
2. Eine rückwirkende Bewilligung von PKH scheidet aus, wenn ein Antrag beim FG erst eingegangen ist, nachdem das Klageverfahren bereits beendet war und das FG während des Klageverfahrens gestellte Anträge auf PKH rechtzeitig beschieden hatte.
Normenkette
FGO § 142; ZPO § 114ff; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz1
Fundstellen
Haufe-Index 420059 |
BFH/NV 1994, 895 |
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