Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel

 

Leitsatz (NV)

  1. Machen nahe Angehörige als Parteien eines Versorgungsvertrages von einer vereinbarten Wertsicherungsklausel keinen Gebrauch, lässt dies für sich allein noch keinen zwingenden Schluss auf das Fehlen des erforderlichen Rechtsbindungswillens zu.
  2. Das Unterlassen der vereinbarten Erhöhung der Versorgungsleistungen ist vor allem dann gerechtfertigt, wenn auch die im Zeitpunkt der Vermögensübergabe geplante Steigerung des Ertrags des übergebenen Vermögens nicht realisiert werden kann.
 

Normenkette

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 19.04.2002; Aktenzeichen 11 K 4239/00 E)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1174904

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