Leitsatz (amtlich)
Der laufende Erwerb von Grundstücken durch ein Wohnungsbauunternehmen zur Weiterveräußerung nach Bebauung oder nach Baufertigstellung stellt keinen Ersatzerwerb i. S. von § 1 Nr. 6 GrEStWoBauG NW im Hinblick auf vorausgegangene planmäßige Veräußerungsgeschäfte dar.
Normenkette
GrEStWoBauG NW § 1 Nr. 6
Verfahrensgang
FG Köln |
Fundstellen
Haufe-Index 74384 |
BStBl II 1982, 743 |
BFHE 1983, 431 |
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