Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Begriff der ,,unbilligen Härte" i. S. von § 361 Abs. 2 AO 1977
Leitsatz (NV)
Eine ,,unbillige Härte" i. S. des § 361 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 ist im Falle der Zusammenveranlagung von Eheleuten nicht darin zu sehen, daß Einkommensteuerforderungen, die sich aus der Versagung eines beantragten Verlustausgleichs für die im Gewerbebetrieb des Ehemannes erzielten Verluste ergeben, im Verhältnis zwischen den Eheleuten allein die Ehefrau treffen, weil nur sie im maßgeblichen Veranlagungszeitraum positive Einkünfte erzielt hat.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 19.11.1985 - VIII R 18/85 (NV); BFH/NV 1987, 277
Fundstellen
Dokument-Index HI1132180 |
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