Entscheidungsstichwort (Thema)

Mündliche Steuerberaterprüfung

 

Leitsatz (NV)

1. In der mündlichen Steuerberaterprüfung müssen an den Bewerber nicht Fragen aus sämtlichen der in § 37a Abs. 3 StBerG genannten Prüfungsgebieten gestellt werden.

2. Aus dem Erfordernis der Stetigkeit der Rechtsprechung als einem wesentlichen Element der Rechtssicherheit folgt kein Vertrauensschutz dahin, daß eine für nicht mehr vertretbar gehaltene Rechtsprechung nicht geändert werden könnte.

 

Normenkette

StBerG § 37a Abs. 3, § 37b Abs. 2, § 164a Abs. 1; DVStB § 10 Abs. 3, § 12 a.F., § 26 Abs. 3 Sätze 1-2, Abs. 4-5, 7, § 30

 

Fundstellen

Haufe-Index 419679

BFH/NV 1994, 666

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